Gefährliches Bisphenol A in Kinder- und Babyartikeln

Gefährliches Bisphenol A in Kinder- und Babyartikeln

Bisphenol A wird zur Herstellung eines Kunststoffes namens Polycarbonat verwendet. Dieser Grundstoff ist in sehr vielen alltäglichen Gegenständen und vor allem in Spielzeug enthalten. Babyschnuller oder Plastikspielzeug haben nicht selten Polycarbonat als Inhaltsstoff. Zudem haben Analysen das gefährliche Bisphenol A auch im Hausstaub von Kindergärten oder Kindertagesstätten nachgewiesen.

Auch wenn seit dem 01. Juni 2011 der Einsatz der giftigen Chemikalie EU-weit in Babyflaschen verboten wurde, findet man immer noch in zahlreichen Gegenständen und Spielwaren. In Deutschland werden pro Jahr etwa 410.000 Tonnen vermarktet. Dabei kann sich Bisphenol A bei Kontakt mit Lebensmittel lösen und überträgt sich dann auf das Lebensmittel. Über das Verzehren betroffener Nahrungsmittel gelangt Bisphenol A dann in den menschlichen Blutkreislauf, wo es wiederum nachweisbar ist. Teilweise liegt die Konzentration im menschlichen Blut höher, als jene die bei Mäusen zur Beeinträchtigung ihrer Gesundheit beziehungsweise Sexualentwicklung führen.

Bisphenol A ist ein Hormongift mit massiven Folgen. In schon sehr kleine Mengen ist Bisphenol A ein Schadstoff, welcher in den menschlichen Hormonhaushalt eingreifen kann. Außerdem ist es auch ein bedeutendes Beispiel dafür, wie gering die herkömmliche Risikobewertung geeignet ist um tatsächliche Schäden erfassen zu können. Womöglich ist die Chemikalie durch die direkte Einwirkung auf die Hormonrezeptoren in kleinerer Konzentration viel schädlicher als in großer Menge. Eine reduzierte oder frühreife Spermienzahl sowie auch Verhaltensstörungen sind mögliche Folgen dieses Schadstoffes. Bisphenol A ist daher ein sehr gutes Beispiel hierfür, wie bedeutend eine industrieabhängige Risikobewertung ist.

Alle Ergebnisse von unabhängigen wissenschaftlichen Untersuchungen wiesen in den vergangenen Jahren auf eine große Gesundheitsgefährdung hin. Alle seitens der Industrie in Auftrag gegebenen und bezahlten Studien gaben hingegen Entwarnung. Daher ist es umso problematischer, dass die EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit im Sommer 2007 den Wert der täglich tolerierbaren Aufnahmemenge um das Fünffache erhöhte und zwar auf 0,05 mg pro Kilogramm Körpergewicht. Verbraucher- und Umweltschützer kritisierten das Vorgehen stark. Leider sieht auch das Bundesinstitut für Risikobewertung derzeit keinen Handlungsbedarf seitens des Gesetzgebers. Es wird schon seit Juli 2007 im Rahmen des neu gültigen Chemikaliengesetzes REACH ein Verbot von Bisphenol A für alle Anwendungsgebiete gefordert, in denen eine sichere Alternative möglich ist. Zumindest ist seit 01. März 2011 der EU-weite Einsatz des Schadstoffes bei der Herstellung von Babyflaschen verboten. Seit 01. Juni 2011 dürfen zudem auch keine Babyflaschen mit Bisphenol-A mehr vermarktet werden.

Da der Schadstoff auch in Spielwaren vewendet wird, wurde diese gesundheitsschädliche Chemikalie bereits auch in Kindertagesstätten nachgewiesen. Bereits in geringen Mengen greift Bisphenol A in das empfindliche Hormonsystem von Babys und Kindern ein. Bereits Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner wies auf die Gefahren des Schadstoffes hin. Doch so lange kein Verbot der giftigen Chemikalie in Kraft tritt, können Eltern ihre Kinder nur in Maßen schützen. Am Besten verzichtet Eltern so weit wie möglich auf Plastikspielwaren und greifen auf Holzspielwaren zurück. Holzspielsachen enthalten kein giftiges Bisphenol-A.

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