Die CE-Kennzeichnung

CE-Kennzeichnung

Die CE-Kennzeichnung gehört hierzulande wohl zu den bekanntesten aller Produktkennzeichen. Anders als viele vermuten, handelt es sich beim CE-Zeichen allerdings nicht um ein Gütesiegel.

Was sagt die CE-Kennzeichnung aus?

Das CE-Kennzeichen wurde von der Europäischen Union eingeführt, um ein einheitliches System im Im- und Export zwischen den EU-Ländern zu haben und, um die Endverbraucher besser zu schützen und über Produkte zu informieren. Mit diesem Zeichen hat die EU Richtlinien festgelegt, die von eingeführten Produkten erfüllt werden müssen. Die Richtlinien beziehen sich dabei auf Umweltschutz, Sicherheit, Gesundheitsschutz und Verbraucherschutz. Die festgelegten Richtlinien sind produktspezifisch und somit eindeutig.

Kein Gütesiegel im juristischen Sinn

Das CE-Zeichen gehört nicht zu den Gütesiegeln, da es von keiner offiziellen Stelle geprüft wird. Lediglich der Hersteller ist verpflichtet zu überprüfen, ob alle Anforderungen eingehalten wurden. Der Hersteller signalisiert mit dem Aufdruck dieses Zeichens die Qualität der Herstellung und darf seine Ware dann im europäischen Binnenmarkt vertreiben. Das Zeichen ist also mehr ein Dokument, bei dem Herstellbedingungen dokumentiert wurden, als ein wirkliches Gütesiegel.

Die zwei Buchstaben werden heute als ein grafisches Symbol verwendet. Der Missbrauch dieses Zeichen ist in den EU-Ländern strafbar und kann rechtliche Aufklärung und Ermittlungen nach sich ziehen.

Es gibt derzeit kein Zeichen, dass in seiner Bedeutung und Wichtigkeit die CE-Kennzeichnung brechen kann.

Auf welche Produkte gehört die CE-Kennzeichnung überall drauf?

Die CE-Kennzeichnung hat die landesspezifischen Regelungen abgelöst und so EU-weit vereinheitlicht. Sie sollte vorhanden sein auf technischen Produkten, wie Maschinen, Aufzügen, Drucker und medizinischen Geräten, aber auch auf Spielzeugen und Baustoffen. Sollten gerade Eltern überlegen dem Kind ein Spielzeug zu kaufen, sollten sie unbedingt darauf achten, dass eine CE-Kennzeichnung auf dem Produkt angebracht ist, um zu vermeiden, dass man dem Kind beispielsweise mit giftiger Farbe versehene Spielzeuge gibt.

Die Kennzeichnung der Produkte muss gut sichtbar, leserlich, dauerhaft am Produkt selbst und unverwechselbar sein. Es muss hierbei das offizielle, gültige Symbol verwendet werden. Die grundsätzlich festgelegte Größe des Schildes muss 5 mm betragen. Bei entsprechenden Vergrößerungen oder Verkleinerungen des Zeichens müssen gewisse Proportionen eingehalten werden. Einzige Ausnahme ist, wenn das Produkt aufgrund seiner Größe oder Beschaffenheit nicht zum Anbringen des Zeichens geeignet ist, reicht es, wenn die Verpackung oder ein beigepackter Zettel oder eine Anweisung, das Zeichen in geeigneter Größe enthält.

In der EU berät man gerade ein neues System zur Sicherung der Produktsicherheit und auch in zunehmendem Maße, um sich gegen die Produktpiraterie zu schützen. Dieses System verlangt, dass die Produkte nicht nur vom Hersteller, sondern auch von einer offiziellen Stelle geprüft und erst dann zertifiziert werden. Falls es zum Beschluss eines neuen Systems kommt, wird möglicherweise die CE-Kennzeichnung dadurch ersetzt.

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